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	<title>Insolvenz rechts Archive - Schuldnerberatung in Braunschweig &amp; Salzgitter - Inso Salzgitter</title>
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	<description>Wir sind die Schuldnerberatungsstelle in der Region Braunschweig und Salzgitter, wenn es um die Beantragung Ihrer Privatinsolvenz geht</description>
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	<title>Insolvenz rechts Archive - Schuldnerberatung in Braunschweig &amp; Salzgitter - Inso Salzgitter</title>
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		<title>Schulden des Ehepartners</title>
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		<pubDate>Mon, 02 May 2022 10:49:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Welche Konsequenzen hat die Privatinsolvenz eines Verheirateten für dessen Ehepartner? Grundsatz: Jeder haftet in der Ehe nur für eigene Schulden Paare, die keinen Ehevertrag schließen, leben nach der Hochzeit automatisch im gesetzlichen Güterstand der so genannten Zugewinngemeinschaft. Die Folge ist, dass jeder sein eigenes Vermögen verwaltet und auch jeder für seine eigenen Schulden haftet. Eine</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://inso-braunschweig.de/faq-items/schulden-des-ehepartners-als-ueberschrift/">Schulden des Ehepartners</a> erschien zuerst auf <a href="https://inso-braunschweig.de">Schuldnerberatung in Braunschweig &amp; Salzgitter - Inso Salzgitter</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Welche Konsequenzen hat die Privatinsolvenz eines Verheirateten für dessen Ehepartner?</strong></p>
<p>Grundsatz: Jeder haftet in der Ehe nur für eigene Schulden<br />
Paare, die keinen Ehevertrag schließen, leben nach der Hochzeit automatisch im gesetzlichen Güterstand der so genannten Zugewinngemeinschaft. Die Folge ist, dass jeder sein eigenes Vermögen verwaltet und auch jeder für seine eigenen Schulden haftet. Eine Haftung des Ehepartners liegt dann nicht vor. Wird einer der Ehegatten zahlungsunfähig, so muss der andere also nicht für dessen Schulden aufkommen. Nur wenn beide Partner gemeinsam einen Vertrag abschließen werden auch beide verpflichtet, haften also auch beide für die eingegangene Verbindlichkeit. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie zusammen eine Anschaffung machen oder Geld aufnehmen und beide den Kauf- oder Kreditvertrag unterschreiben.</p>
<p>· Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist in § 1357 BGB geregelt: Er gilt für so genannte Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs. Diese kann jeder Ehegatte mit Wirkung auch für den Partner besorgen. Beide werden dann berechtigt und verpflichtet. Das heißt, beide haften auch für dadurch entstehende Schulden. Die Vorschrift gilt allerdings nicht für größere Anschaffungen, sondern in erster Linie für den Kauf von Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen usw. im üblichen Rahmen.</p>
<p>· Ein weiterer Ausnahmefall ist die Ehegattenbürgschaft. Nimmt zum Beispiel ein Gatte alleine einen Kredit auf und übernimmt der andere dem Kreditgeber gegenüber eine Bürgschaft, so muss er für die Schulden des Partners einstehen, wenn dieser sie nicht zurückzahlen kann.</p>
<p>Die Privatinsolvenz gilt nur für den Gatten, der sie beantragt<br />
Auch die Privatinsolvenz eines Partners gilt grundsätzlich immer nur für den Gatten, der die Eröffnung des Verfahrens beantragt, sie ist also nur auf seine Person bezogen.</p>
<p>Lebt das Ehepaar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so sind beider Vermögen, getrennt. Gegenstände des Ehepartners sind mithin nicht pfändbar. Der Treuhänder darf deshalb nichts pfänden, was eindeutig nur dem nicht insolventen Ehepartner gehört. Lediglich bei von den Ehegatten gemeinsam angeschafften Gütern darf gegebenenfalls der Anteil des insolventen Gatten verwertet werden. Haben die Eheleute zum Beispiel zusammen eine Wohnung oder ein gemeinsames Eigenheim gekauft, so müssen sie damit rechnen, dass der Miteigentumsanteil des insolventen Partners veräußert und der Erlös zur Schuldentilgung verwendet werden kann. Zu Problemen kann es auch bei gemeinsamen Bankkonten und bei Vermögenswerten in der ehelichen Wohnung kommen.</p>
<p>· Haben die Eheleute ein gemeinsames Konto, so darf der Insolvenzverwalter von diesem Gemeinschaftskonto Beträge zwecks Schuldentilgung abheben. Er muss nicht im Einzelnen prüfen, woher das Geld stammt und ob es sich möglicherweise um Gehaltseingänge des nicht insolventen Partners handelt. Droht also einem Ehepartner die Privatinsolvenz, so sollten rechtzeitig getrennte Konten eingerichtet werden, damit auf das Einkommen des anderen Gatten nicht zugegriffen werden kann und es der Familie weiter zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung steht (Neueröffnung von Konten).</p>
<p>Gravierende Auswirkungen hat in der Praxis auch die Eigentumsvermutung des 1362 BGB: Zugunsten der Gläubiger des säumigen Schuldners wird gesetzlich vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen Sachen ihm (dem Schuldner) gehören! Befinden sich also Gegenstände in der gemeinsamen ehelichen Wohnung, so darf der Insolvenzverwalter sie zwecks Schuldentilgung verkaufen, ohne eigens prüfen zu müssen, wem sie tatsächlich gehören. Will der nicht insolvente Gatte dies verhindern, so muss er sein Eigentum nachweisen.</p>
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		<title>Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz?</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Feb 2022 13:06:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Welches Verfahren ist für wen das Richtige? Das Insolvenzverfahren beschäftigt sich sowohl mit der Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen, als auch mit der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen und Selbstständigen. Dabei ist Insolvenzverfahren nicht gleich Insolvenzverfahren. Auch hier gibt es Unterschiede, je nachdem wer das Verfahren beantragt. Hierbei muss man zwischen der Regelinsolvenz, die für Unternehmen und Selbstständige bestimmt</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://inso-braunschweig.de/faq-items/verbraucherinsolvenz-oder-regelinsolvenz/">Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz?</a> erschien zuerst auf <a href="https://inso-braunschweig.de">Schuldnerberatung in Braunschweig &amp; Salzgitter - Inso Salzgitter</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="p1"><strong>Welches Verfahren ist für wen das Richtige?</strong></p>
<p class="p1">Das Insolvenzverfahren beschäftigt sich sowohl mit der Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen, als auch mit der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen und Selbstständigen. Dabei ist Insolvenzverfahren nicht gleich Insolvenzverfahren. Auch hier gibt es Unterschiede, je nachdem wer das Verfahren beantragt. Hierbei muss man zwischen der Regelinsolvenz, die für Unternehmen und Selbstständige bestimmt ist und zwischen der Verbraucherinsolvenz, die für Privatpersonen bestimmt ist unterscheiden.</p>
<ul>
<li class="p1">Die Regelinsolvenz ist für Unternehmen und Selbstständige bestimmt</li>
<li class="p1">Die Regelinsolvenz ist immer dann einschlägig, wenn es sich um ein Unternehmen oder einen Selbstständigen handelt. Diese müssen immer einen Antrag auf Regelinsolvenz stellen.</li>
</ul>
<p class="p1"><strong>Dagegen: Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen</strong></p>
<p class="p1">Im Gegensatz hierzu ist das Verbraucherinsolvenzverfahren immer dann einschlägig, wenn eine natürliche Person, die weder Unternehmer, noch anderweitig selbstständig ist, den Antrag stellen will. Beispielsweise sind das Arbeitnehmer, Arbeitslose, Rentner.</p>
<p class="p1"><strong>Wieso zwei unterschiedliche Verfahren?</strong></p>
<p class="p1">Man muss zwischen den beiden Verfahren unterscheiden, da sie unterschiedlich sind, auch wenn beide das gleiche Ziel verfolgen. Deswegen wird auch ein Antrag auf ein „falsches Verfahren“ immer vom Insolvenzgericht als unzulässig abgewiesen.</p>
<p class="p1">Weiter muss man beim Verbraucherinsolvenzverfahren einen sogenannten Einigungsversuch starten, schon bevor man den Antrag aus Insolvenz gestellt hat. Man muss versuchen, sich mit den Gläubigern zu einigen. Nur wenn man sich mit den Gläubigern nicht einigen konnte, darf der Privatinsolvenzantrag gestellt werden. Beim Regelinsolvenzverfahren ist dagegen ein solcher Versuch nicht nötig.</p>
<p class="p1"><strong>Sind das alle Unterschiede?</strong></p>
<p class="p1">Zwar gilt grundsätzlich: Verbraucherinsolvenz bei Privatpersonen und Regelinsolvenz bei Unternehmen und Selbstständigen. Aber wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel. Sollten Sie jemals in die Lage kommen, ein Insolvenzverfahren stellen zu müssen, führt nichts an einer Schuldnerberatung durch einen qualifizierten Schuldnerberater vorbei. Er kann Sie unterstützen und die richtigen Anträge stellen, damit Sie Ihr Ziel so schnell wie möglich und ohne Probleme erreichen können.</p>
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		<title>Wie geht es nach der ersten Beratung weiter?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Feb 2022 08:11:56 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wir erstellen zunächst eine Übersicht Ihrer Gesamtverschuldung bei Ihren Gläubigern. Wir erstellen individuell -entsprechend Ihrer Wünsche und Möglichkeiten-  einen Schuldenbereinigungsplan oder vereinbaren Vergleichszahlungen. Wir teilen Ihren Gläubigern auch mit, dass Sie nicht zahlungsfähig sind, falls Ihnen Raten- oder Vergleichszahlungen nicht möglich sein sollten (sogenannter Nullplan). Wir erstellen für Sie den unterschriftsreifen Antrag auf Eröffnung des</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://inso-braunschweig.de/faq-items/wie-geht-es-nach-dem-persoenlichen-gespraech-weiter/">Wie geht es nach der ersten Beratung weiter?</a> erschien zuerst auf <a href="https://inso-braunschweig.de">Schuldnerberatung in Braunschweig &amp; Salzgitter - Inso Salzgitter</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="p1">Wir erstellen zunächst eine Übersicht Ihrer Gesamtverschuldung bei Ihren Gläubigern.</p>
<p class="p1">Wir erstellen individuell -entsprechend Ihrer Wünsche und Möglichkeiten-<span class="Apple-converted-space">  </span>einen Schuldenbereinigungsplan oder vereinbaren Vergleichszahlungen.</p>
<p class="p1">Wir teilen Ihren Gläubigern auch mit, dass Sie nicht zahlungsfähig sind, falls Ihnen Raten- oder Vergleichszahlungen nicht möglich sein sollten (sogenannter Nullplan).</p>
<p class="p1">Wir erstellen für Sie den unterschriftsreifen Antrag auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens.<strong> Zusätzliche Kosten, wie in anderen Schuldnerberatungsstellen oder bei Rechtsanwälten entstehen dafür nicht.</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://inso-braunschweig.de/faq-items/wie-geht-es-nach-dem-persoenlichen-gespraech-weiter/">Wie geht es nach der ersten Beratung weiter?</a> erschien zuerst auf <a href="https://inso-braunschweig.de">Schuldnerberatung in Braunschweig &amp; Salzgitter - Inso Salzgitter</a>.</p>
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		<title>Wie lange dauert die Bearbeitung?</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Feb 2022 08:10:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bearbeitungszeit vom Erstgespräch bis zur Erstellung des Antrags auf die Eröffnung der Privatinsolvenz dauert zwischen 6 und 8 Wochen, vorausgesetzt alle nötigen Unterlagen liegen vor.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://inso-braunschweig.de/faq-items/wie-lange-dauert-die-bearbeitung-2/">Wie lange dauert die Bearbeitung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://inso-braunschweig.de">Schuldnerberatung in Braunschweig &amp; Salzgitter - Inso Salzgitter</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bearbeitungszeit vom Erstgespräch bis zur Erstellung des Antrags auf die Eröffnung der Privatinsolvenz dauert zwischen 6 und 8 Wochen, vorausgesetzt alle nötigen Unterlagen liegen vor.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://inso-braunschweig.de/faq-items/wie-lange-dauert-die-bearbeitung-2/">Wie lange dauert die Bearbeitung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://inso-braunschweig.de">Schuldnerberatung in Braunschweig &amp; Salzgitter - Inso Salzgitter</a>.</p>
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		<title>Wie läuft der Termin bei uns ab?</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Feb 2022 08:08:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>- Wir erfassen Ihre Situation anhand der von Ihnen mitgebrachten Unterlagen. - Wir informieren Sie grundsätzlich über den rechtlichen Rahmen einer Privatinsolvenz, der Schuldenregulierung und der Einrichtung eines Pfändungsschutzkonto (P-Konto). - Wir erarbeiten im persönlichen Gespräch, eine individuelle Lösung und das weitere Vorgehen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://inso-braunschweig.de/faq-items/wie-laeuft-der-termin-bei-uns-ab/">Wie läuft der Termin bei uns ab?</a> erschien zuerst auf <a href="https://inso-braunschweig.de">Schuldnerberatung in Braunschweig &amp; Salzgitter - Inso Salzgitter</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&#8211; Wir erfassen Ihre Situation anhand der von Ihnen mitgebrachten Unterlagen.<br />
&#8211; Wir informieren Sie grundsätzlich über den rechtlichen Rahmen einer Privatinsolvenz, der Schuldenregulierung und der Einrichtung eines Pfändungsschutzkonto (P-Konto).<br />
&#8211; Wir erarbeiten im persönlichen Gespräch, eine individuelle Lösung und das weitere Vorgehen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://inso-braunschweig.de/faq-items/wie-laeuft-der-termin-bei-uns-ab/">Wie läuft der Termin bei uns ab?</a> erschien zuerst auf <a href="https://inso-braunschweig.de">Schuldnerberatung in Braunschweig &amp; Salzgitter - Inso Salzgitter</a>.</p>
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