Welches Verfahren ist für wen das Richtige?

Das Insolvenzverfahren beschäftigt sich sowohl mit der Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen, als auch mit der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen und Selbstständigen. Dabei ist Insolvenzverfahren nicht gleich Insolvenzverfahren. Auch hier gibt es Unterschiede, je nachdem wer das Verfahren beantragt. Hierbei muss man zwischen der Regelinsolvenz, die für Unternehmen und Selbstständige bestimmt ist und zwischen der Verbraucherinsolvenz, die für Privatpersonen bestimmt ist unterscheiden.

Die Regelinsolvenz ist für Unternehmen und Selbstständige bestimmt

Die Regelinsolvenz ist immer dann einschlägig, wenn es sich um ein Unternehmen oder einen Selbstständigen handelt. Diese müssen immer einen Antrag auf Regelinsolvenz stellen.

Dagegen: Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen

Im Gegensatz hierzu ist das Verbraucherinsolvenzverfahren immer dann einschlägig, wenn eine natürliche Person, die weder Unternehmer, noch anderweitig selbstständig ist, den Antrag stellen will. Beispielsweise sind das Arbeitnehmer, Arbeitslose, Rentner.

Wieso zwei unterschiedliche Verfahren?

Man muss zwischen den beiden Verfahren unterscheiden, da sie unterschiedlich sind, auch wenn beide das gleiche Ziel verfolgen. Deswegen wird auch ein Antrag auf ein „falsches Verfahren“ immer vom Insolvenzgericht als unzulässig abgewiesen.

Zunächst ist zu beachten, dass das Regelinsolvenzverfahren ein sehr umfangreiches und langwieriges Gerichtsverfahren ist, bei dem viel zu beachten ist. Im Gegensatz hierzu ist das Verbraucherinsolvenzverfahren deutlich vereinfacht. Zum Beispiel ist bei der Verbraucherinsolvenz eine Gerichtsverhandlung nicht nötig und es wird nur ein gesetzlicher Treuhänder eingesetzt, der weniger Befugnisse hat, als der Insolvenzverwalter in der Regelinsolvenz.

Weiter muss man beim Verbraucherinsolvenzverfahren einen sogenannten Einigungsversuch starten, schon bevor man den Antrag aus Insolvenz gestellt hat. Man muss versuchen, sich mit den Gläubigern zu einigen. Nur wenn man sich mit den Gläubigern nicht einigen konnte, darf der Privatinsolvenzantrag gestellt werden. Beim Regelinsolvenzverfahren ist dagegen ein solcher Versuch nicht nötig.

Sind das alle Unterschiede?

Zwar gilt grundsätzlich: Verbraucherinsolvenz bei Privatpersonen und Regelinsolvenz bei Unternehmen und Selbstständigen. Aber wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel. Sollten Sie jemals in die Lage kommen, ein Insolvenzverfahren stellen zu müssen, führt nichts an einer Schuldnerberatung durch einen qualifizierten Schuldnerberater vorbei. Er kann Sie unterstützen und die richtigen Anträge stellen, damit Sie Ihr Ziel so schnell wie möglich und ohne Probleme erreichen können.