Gemeinsam durch Ihre Insolvenz mit unserem Wegweiser
Was kommt nun auf Sie zu? Was geschieht im Einzelnen? Was müssen Sie tun und beachten? Dieser Wegweiser soll Ihnen hierzu einen Überblick über die verschiedenen Verfahrensabschnitte geben.
Gemeinsam durch Ihre Insolvenz mit unserem Wegweiser
Was kommt nun auf Sie zu? Was geschieht im Einzelnen? Was müssen Sie tun und beachten? Dieser Wegweiser soll Ihnen hierzu einen Überblick über die verschiedenen Verfahrensabschnitte geben.
5. Schritt
Erteilung der Restschuldbefreiung
Sie haben es geschafft! Nach Ablauf des Restschuldbefreiungsverfahrens von 3 Jahren erhalten Sie vom Gericht den Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung. Alle Schulden, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, sind jetzt nicht mehr durchsetzbar und müssen nicht mehr von Ihnen gezahlt werden.
Bewahren Sie den Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung sorgfältig auf.
6. Schritt
Nach erteilter Restschuldbefreiung
Bis zu einem Jahr nach der Erteilung der Restschuldbefreiung können die Gläubiger einen Antrag auf Widerruf der Restschuldbefreiung stellen. Allerdings nur wenn sich nachträglich heerausstellt, dass Sie Ihre Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben.
Wenn Ihre Verfahrenskosten gestundet waren und bislang nicht beglichen, werden konnten, werden Sie nun zur Zahlung aufgefordert. Beantragen Sie eine weitere Stundung, wenn Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse weiterhin keine Zahlungen zulassen.
Nach 4 Jahren können diese Kosten auf Antrag erlassen werden.