Gemeinnützige Beratungsstelle in Braunschweig 0531 38721788
INSO BraunschweigSchuldnerberatung

Für Braunschweig und die Region an der Oker

In Braunschweig schuldenfrei werden.

Gemeinnützige Beratung für Braunschweig. Wir ermitteln Ihre Gesamtverschuldung, verhandeln mit den Gläubigern und bereiten die Privatinsolvenz für Sie vor.

Keine monatelange Wartezeit Streng vertraulich

Symbolbild: Zwei Menschen gehen im Morgenlicht über eine alte Steinbrücke, dahinter eine norddeutsche Altstadt am Fluss
Gemeinnützig, § 305 InsO anerkannt
Jahre bis zur Restschuldbefreiunggesetzlich geregelt, § 287 InsO
Symbolbild, mit KI erstellt
In 30 Sekunden

Das Entscheidende auf einen Blick

Wenn Ihnen gerade nicht nach langen Texten zumute ist: Das hier genügt fürs Erste.

Überschuldung ist kein Schicksal. Rund 5,7 Millionen Menschen stecken in derselben Lage (Creditreform SchuldnerAtlas 2025). Der Gesetzgeber hat einen Weg heraus geschaffen.

Das erste Gespräch kostet Sie keinen Euro. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht oder wenig verdient, wird bei uns komplett kostenfrei beraten.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren dauert drei Jahre. Seit der Reform 2020 gibt es die Restschuldbefreiung in der Regel bereits nach 3 Jahren, früher waren es 6.

Ihr Existenzminimum bleibt unantastbar. 1.590 Euro netto im Monat sind unpfändbar, mit Unterhaltspflichten mehr (Stand 1. Juli 2026).

Niemand erfährt etwas von Ihrer Beratung. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Weder Ihr Arbeitgeber noch Ihre Nachbarn bekommen etwas mit.

Die Insolvenz ist der letzte Schritt, nicht der erste. Häufig lässt sich mit den Gläubigern eine außergerichtliche Lösung finden. Genau die prüfen wir zuerst.

Kontopfändung? Dann ist Eile geboten.

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) stellt Ihr Existenzminimum sofort sicher. Ihre Bank ist verpflichtet, Ihr Girokonto auf Antrag umzuwandeln. Wir sagen Ihnen, wie das geht, und begleiten Sie dabei.

Termin buchen
Erkennen Sie sich wieder?

Zeit zu handeln, wenn eines davon auf Sie zutrifft

Viele schieben den Anruf aus Scham vor sich her. Warten vergrößert nur den Druck: Wer früh kommt, hat mehr Möglichkeiten. Oft lässt sich die Insolvenz noch vermeiden.

  • Briefe bleiben ungeöffnet, weil ohnehin nur Mahnungen darin sind.
  • Inkassobüros melden sich mit Drohungen und immer kürzeren Fristen.
  • Auf Ihrem Konto liegt eine Pfändung, oder eine wurde angedroht.
  • Sie lösen eine Verbindlichkeit ab, indem Sie die nächste aufnehmen.
  • Mit Miete, Strom oder Krankenkasse sind Sie im Rückstand.
  • Den Gesamtbetrag Ihrer Schulden kennen Sie nicht mehr.
  • Ein Gerichtsvollzieher hat seinen Besuch angekündigt.

Ein einziger Treffer reicht: Das Gespräch bei uns ist kostenlos.

Selbsttest, 1 Minute

Der Schulden-Check

Sechs kurze Fragen, sechs ehrliche Antworten. Das Ergebnis ersetzt kein Beratungsgespräch, gibt Ihnen aber eine erste Orientierung.

Der Check läuft ausschließlich auf Ihrem Gerät. Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.

Kommen Sie am Monatsende für Miete, Energie und Einkauf mit Ihrem Geld aus?

Bezahlen Sie alte Verbindlichkeiten mit dem Dispo oder neuen Krediten?

Liegen Mahnungen oder Schreiben von Inkassobüros bei Ihnen?

Sind Sie bei Miete, Strom oder Krankenkasse hintendran?

Ist Ihr Konto oder Ihr Lohn bereits gepfändet worden?

Können Sie beziffern, wie viel Sie insgesamt schulden?

So läuft es ab

In vier Schritten aus der Schuldenfalle

Wir zeigen Ihnen bei jedem Schritt, was auf Sie zukommt und was wir Ihnen abnehmen. Und das ist einiges.

  1. Klarheit gewinnen

    1 Erstberatung
    Was Sie tun

    Sammeln Sie, was an Papieren da ist: Mahnschreiben, Inkasso-Post, Kontoauszüge. Bringen Sie sie möglichst sortiert mit, dann holen Sie das Maximum aus dem Termin heraus.

    Was wir tun

    Wir bringen Ordnung hinein, schreiben sämtliche Gläubiger an und rechnen Ihre Gesamtschuld aus. Anschließend wissen Sie genau, wo Sie stehen.

  2. Den Vergleich mit den Gläubigern suchen

    einige Wochen bis Monate
    Was Sie tun

    Lehnen Sie sich zurück. Ab jetzt läuft die Korrespondenz über uns, Sie entscheiden nur noch über die Vorschläge.

    Was wir tun

    Wir verhandeln mit allen Gläubigern über Stundung, Raten oder einen Teilerlass. Wir versuchen eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu finden. Kommt die Einigung zustande, ist das Thema ohne Gericht erledigt.

    Bevor Sie einen Verbraucherinsolvenzantrag stellen können, muss zwingend versucht worden sein, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Diesen Schuldenbereinigungsversuch gemäß § 305 InsO übernehmen wir für Sie. Kommt keine Einigung zustande, erhalten Sie von uns die offizielle Bescheinigung nach § 305 InsO. Ohne diese Bescheinigung lässt sich der eigentliche Insolvenzantrag anschließend nicht bei Gericht einreichen.

  3. Falls es nicht anders geht: Privatinsolvenz beantragen

    wir bereiten alles vor
    Was Sie tun

    Sie prüfen und unterschreiben den Antrag, den wir gemeinsam ausgefüllt haben.

    Was wir tun

    Scheitert der Vergleich, stellen wir die Bescheinigung nach § 305 InsO aus, bereiten den Insolvenzantrag mit Ihnen vor. Mit seiner Erstellung endet unsere Tätigkeit für Sie.

  4. Drei Jahre im Verfahren, dann der Neustart

    danach: Restschuldbefreiung
    Was Sie tun

    Sie halten überschaubare Pflichten ein: einer Arbeit nachgehen oder sich darum bemühen, den pfändbaren Einkommensanteil abführen und Ihre Anschrift aktuell halten.

    Was wir tun

    Von diesem Punkt an liegt das Verfahren in den Händen von Gericht und Treuhänder. Am Ende steht der Erlass der Restschulden, und der SCHUFA-Eintrag ist seit 2023 schon nach 6 Monaten gelöscht.

Wo Sie gerade stehen, finden wir im Erstgespräch gemeinsam heraus.

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Was kostet das?

Bei den meisten kostet es: nichts.

0 €für die große Mehrheit der Ratsuchenden

  • ErstgesprächLagebesprechung, erste Einschätzung, Fahrplan 0 €
  • Das außergerichtliche Verfahren beim Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfeübernehmen wir kostenfrei 0 €
  • Das außergerichtliche Verfahren bei niedrigem Einkommen (die nötige Prüfung übernehmen wir)für Sie kostenfrei 0 €
  • Alle anderenwir sprechen darüber, bevor irgendwelche Kosten entstehen klären wir vorher
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Symbolbild: Beratungsgespräch am Tisch, zwei Personen einander zugewandt, von der Seite fotografiert Vom Land Niedersachsen als geeignete Stelle nach § 305 InsO anerkannt
Symbolbild, mit KI erstellt. Beim Termin sitzen Sie echten Menschen gegenüber, keinem Callcenter.
Wer wir sind

Ein Verein, kein Geschäftsmodell.

Träger ist die Schuldnerberatung für Menschen in Niedersachsen e. V., ein eingetragener Verein am Neustadtring (Amtsgericht Braunschweig, VR 201426). Wir arbeiten gemeinnützig: keine Provision, keine Kreditvermittlung, keine Rechnung hinterher.

„‚Früher hätte ich kommen sollen‘, sagen viele beim ersten Termin. Den Anruf müssen Sie selbst machen. Alles, was danach kommt, machen wir zusammen.“ Ihr Beratungsteam in Braunschweig
Verfahren nach § 305 InsO Vom außergerichtlichen Einigungsversuch bis zum Antrag begleiten wir den gesamten Weg.
Schweigepflicht Was Sie uns sagen, bleibt bei uns. Auf Wunsch fragen Sie zunächst anonym an.
Kurze Wege zum Termin Woanders vergehen bis zum Termin oft Monate. Wir melden uns zügig zurück.
Auf Augenhöhe Verständliche Worte statt Amtsdeutsch. Sie gehen aus jedem Gespräch schlauer heraus.
Einzugsgebiet

Beratung für die Löwenstadt und ihre Umgebung

Persönlich in Braunschweig. Termine nach Vereinbarung. Wenn es Ihnen lieber ist, sprechen wir am Telefon oder im Videogespräch. Für den Anfang genügt ein Anruf.

Braunschweig Braunschweig und Umgebung
Wissenswertes

Erst verstehen, dann entscheiden

Verständlich erklärt, ohne Juristensprache. Vertiefende Artikel finden Sie außerdem im Ratgeber auf inso-start.de.

Privatinsolvenz

Privatinsolvenz: So funktioniert der geregelte Neuanfang

Dauer, Pflichten und was Ihnen im Verfahren bleibt: Wohnung, Auto und Ihr Existenzminimum.

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Kontopfändung

P-Konto: Ihr Geld bleibt erreichbar, trotz Pfändung

1.590 Euro monatlich sind geschützt, mit Nachweis für Kinder mehr. So wandeln Sie Ihr Konto rechtzeitig um.

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Neuanfang

Restschuldbefreiung: Der Punkt, an dem die Schulden enden

Wann der Erlass kommt, wie lange sich die SCHUFA erinnert und wie Sie danach wieder Fuß fassen.

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Häufige Fragen

Fragen, die uns oft als Erstes erreichen

Etwas anderes beschäftigt Sie? Rufen Sie einfach an, wir nehmen uns Zeit.

Was kostet ein Gespräch bei der Schuldnerberatung Braunschweig?

Beziehen Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe oder haben ein geringes Einkommen, ist das gesamte außergerichtliche Verfahren bei uns kostenfrei. Falls in Ihrem Fall etwas kosten würde, sagen wir es Ihnen vorher.

Mein Konto wurde gepfändet, was mache ich jetzt?

Lassen Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Ihre Bank muss diesem Wunsch nachkommen. Damit bleiben 1.590 Euro im Monat verfügbar. Höhere Freibeträge müssen Sie der Bank nachweisen. Rufen Sie uns an, wir gehen die Schritte mit Ihnen durch.

Wie lange zieht sich eine Privatinsolvenz hin?

Der Regelfall dauert seit der Reform 2020 drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung. Danach können Ihre Gläubiger die erfassten Schulden grundsätzlich nicht mehr verlangen, gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

Bekommt mein Umfeld etwas von der Beratung mit?

Nein. Wir unterliegen der Schweigepflicht, die erste Anfrage kann sogar anonym erfolgen. Erst ein Insolvenzverfahren selbst wird öffentlich bekanntgemacht, Ihre Beratung bleibt es nie.

Geht es auch ohne Insolvenzverfahren?

Oft ja. Zunächst versuchen wir, uns außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen, etwa über Raten oder einen Erlass eines Teils der Forderungen. Erst wenn das scheitert, kommt die Privatinsolvenz ins Spiel.

Was wird aus meiner Wohnung und meinem Auto?

Eine Mietwohnung verlieren Sie durch die Insolvenz nicht automatisch. Das Auto bleibt in der Regel bei Ihnen, wenn Sie es beruflich brauchen. Wie das in Ihrer Situation aussieht, besprechen wir im Erstgespräch.

Wie lange bleibt die Insolvenz in der SCHUFA?

Seit 2023 wird der Eintrag zur Restschuldbefreiung schon 6 Monate nach der Erteilung gelöscht. Der Weg zurück in ein normales Finanzleben ist kürzer als viele denken.

Wie schnell komme ich zu einem Termin?

Wir bemühen uns um kurzfristige Termine, woanders wartet man häufig mehrere Monate. Am schnellsten geht es per Anruf oder Rückruf-Bitte.

Kontakt

Ein Anruf genügt für den Anfang

Wählen Sie, was Ihnen leichter fällt: direkt anrufen oder einen Rückruf wünschen. Beides ist kostenlos und unverbindlich. Anschließend entscheiden Sie in Ruhe, ob und wie es weitergeht.

Termine vor Ort in Braunschweig nach Vereinbarung, alternativ am Telefon oder per Video. Abendtermine sind nach Absprache möglich.

Rückruf anfordern

Wir rufen werktags zurück, diskret und ohne Sie zu drängen.

Ihre Angaben verwenden wir nur, um Sie zurückzurufen; sie bleiben vertraulich und gehen nicht an Dritte (Art. 13 DSGVO). Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

„Ich wünschte, ich hätte früher angerufen.“

Fast jeder sagt das nach dem ersten Gespräch. Schulden werden durch Abwarten nicht weniger, die Last aber immer schwerer. Rufen Sie an, dann müssen Sie sie nicht mehr allein tragen.

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