Privatinsolvenz: So funktioniert der geregelte Neuanfang
Dauer, Pflichten und was Ihnen im Verfahren bleibt: Wohnung, Auto und Ihr Existenzminimum.
Zum RatgeberFür Braunschweig und die Region an der Oker
Gemeinnützige Beratung für Braunschweig. Wir ermitteln Ihre Gesamtverschuldung, verhandeln mit den Gläubigern und bereiten die Privatinsolvenz für Sie vor.
Keine monatelange Wartezeit Streng vertraulich

Wenn Ihnen gerade nicht nach langen Texten zumute ist: Das hier genügt fürs Erste.
Überschuldung ist kein Schicksal. Rund 5,7 Millionen Menschen stecken in derselben Lage (Creditreform SchuldnerAtlas 2025). Der Gesetzgeber hat einen Weg heraus geschaffen.
Das erste Gespräch kostet Sie keinen Euro. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht oder wenig verdient, wird bei uns komplett kostenfrei beraten.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren dauert drei Jahre. Seit der Reform 2020 gibt es die Restschuldbefreiung in der Regel bereits nach 3 Jahren, früher waren es 6.
Ihr Existenzminimum bleibt unantastbar. 1.590 Euro netto im Monat sind unpfändbar, mit Unterhaltspflichten mehr (Stand 1. Juli 2026).
Niemand erfährt etwas von Ihrer Beratung. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Weder Ihr Arbeitgeber noch Ihre Nachbarn bekommen etwas mit.
Die Insolvenz ist der letzte Schritt, nicht der erste. Häufig lässt sich mit den Gläubigern eine außergerichtliche Lösung finden. Genau die prüfen wir zuerst.
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) stellt Ihr Existenzminimum sofort sicher. Ihre Bank ist verpflichtet, Ihr Girokonto auf Antrag umzuwandeln. Wir sagen Ihnen, wie das geht, und begleiten Sie dabei.
Viele schieben den Anruf aus Scham vor sich her. Warten vergrößert nur den Druck: Wer früh kommt, hat mehr Möglichkeiten. Oft lässt sich die Insolvenz noch vermeiden.
Ein einziger Treffer reicht: Das Gespräch bei uns ist kostenlos.
Sechs kurze Fragen, sechs ehrliche Antworten. Das Ergebnis ersetzt kein Beratungsgespräch, gibt Ihnen aber eine erste Orientierung.
Der Check läuft ausschließlich auf Ihrem Gerät. Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.
Kommen Sie am Monatsende für Miete, Energie und Einkauf mit Ihrem Geld aus?
Bezahlen Sie alte Verbindlichkeiten mit dem Dispo oder neuen Krediten?
Liegen Mahnungen oder Schreiben von Inkassobüros bei Ihnen?
Sind Sie bei Miete, Strom oder Krankenkasse hintendran?
Ist Ihr Konto oder Ihr Lohn bereits gepfändet worden?
Können Sie beziffern, wie viel Sie insgesamt schulden?
Wir zeigen Ihnen bei jedem Schritt, was auf Sie zukommt und was wir Ihnen abnehmen. Und das ist einiges.
Sammeln Sie, was an Papieren da ist: Mahnschreiben, Inkasso-Post, Kontoauszüge. Bringen Sie sie möglichst sortiert mit, dann holen Sie das Maximum aus dem Termin heraus.
Wir bringen Ordnung hinein, schreiben sämtliche Gläubiger an und rechnen Ihre Gesamtschuld aus. Anschließend wissen Sie genau, wo Sie stehen.
Lehnen Sie sich zurück. Ab jetzt läuft die Korrespondenz über uns, Sie entscheiden nur noch über die Vorschläge.
Wir verhandeln mit allen Gläubigern über Stundung, Raten oder einen Teilerlass. Wir versuchen eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu finden. Kommt die Einigung zustande, ist das Thema ohne Gericht erledigt.
Bevor Sie einen Verbraucherinsolvenzantrag stellen können, muss zwingend versucht worden sein, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Diesen Schuldenbereinigungsversuch gemäß § 305 InsO übernehmen wir für Sie. Kommt keine Einigung zustande, erhalten Sie von uns die offizielle Bescheinigung nach § 305 InsO. Ohne diese Bescheinigung lässt sich der eigentliche Insolvenzantrag anschließend nicht bei Gericht einreichen.
Sie prüfen und unterschreiben den Antrag, den wir gemeinsam ausgefüllt haben.
Scheitert der Vergleich, stellen wir die Bescheinigung nach § 305 InsO aus, bereiten den Insolvenzantrag mit Ihnen vor. Mit seiner Erstellung endet unsere Tätigkeit für Sie.
Sie halten überschaubare Pflichten ein: einer Arbeit nachgehen oder sich darum bemühen, den pfändbaren Einkommensanteil abführen und Ihre Anschrift aktuell halten.
Von diesem Punkt an liegt das Verfahren in den Händen von Gericht und Treuhänder. Am Ende steht der Erlass der Restschulden, und der SCHUFA-Eintrag ist seit 2023 schon nach 6 Monaten gelöscht.
Wo Sie gerade stehen, finden wir im Erstgespräch gemeinsam heraus.
Termin buchen0 €für die große Mehrheit der Ratsuchenden

Träger ist die Schuldnerberatung für Menschen in Niedersachsen e. V., ein eingetragener Verein am Neustadtring (Amtsgericht Braunschweig, VR 201426). Wir arbeiten gemeinnützig: keine Provision, keine Kreditvermittlung, keine Rechnung hinterher.
„‚Früher hätte ich kommen sollen‘, sagen viele beim ersten Termin. Den Anruf müssen Sie selbst machen. Alles, was danach kommt, machen wir zusammen.“ Ihr Beratungsteam in Braunschweig
Persönlich in Braunschweig. Termine nach Vereinbarung. Wenn es Ihnen lieber ist, sprechen wir am Telefon oder im Videogespräch. Für den Anfang genügt ein Anruf.
Verständlich erklärt, ohne Juristensprache. Vertiefende Artikel finden Sie außerdem im Ratgeber auf inso-start.de.
Dauer, Pflichten und was Ihnen im Verfahren bleibt: Wohnung, Auto und Ihr Existenzminimum.
Zum Ratgeber1.590 Euro monatlich sind geschützt, mit Nachweis für Kinder mehr. So wandeln Sie Ihr Konto rechtzeitig um.
Zum RatgeberWann der Erlass kommt, wie lange sich die SCHUFA erinnert und wie Sie danach wieder Fuß fassen.
Zum RatgeberEtwas anderes beschäftigt Sie? Rufen Sie einfach an, wir nehmen uns Zeit.
Beziehen Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe oder haben ein geringes Einkommen, ist das gesamte außergerichtliche Verfahren bei uns kostenfrei. Falls in Ihrem Fall etwas kosten würde, sagen wir es Ihnen vorher.
Lassen Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Ihre Bank muss diesem Wunsch nachkommen. Damit bleiben 1.590 Euro im Monat verfügbar. Höhere Freibeträge müssen Sie der Bank nachweisen. Rufen Sie uns an, wir gehen die Schritte mit Ihnen durch.
Der Regelfall dauert seit der Reform 2020 drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung. Danach können Ihre Gläubiger die erfassten Schulden grundsätzlich nicht mehr verlangen, gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.
Nein. Wir unterliegen der Schweigepflicht, die erste Anfrage kann sogar anonym erfolgen. Erst ein Insolvenzverfahren selbst wird öffentlich bekanntgemacht, Ihre Beratung bleibt es nie.
Oft ja. Zunächst versuchen wir, uns außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen, etwa über Raten oder einen Erlass eines Teils der Forderungen. Erst wenn das scheitert, kommt die Privatinsolvenz ins Spiel.
Eine Mietwohnung verlieren Sie durch die Insolvenz nicht automatisch. Das Auto bleibt in der Regel bei Ihnen, wenn Sie es beruflich brauchen. Wie das in Ihrer Situation aussieht, besprechen wir im Erstgespräch.
Seit 2023 wird der Eintrag zur Restschuldbefreiung schon 6 Monate nach der Erteilung gelöscht. Der Weg zurück in ein normales Finanzleben ist kürzer als viele denken.
Wir bemühen uns um kurzfristige Termine, woanders wartet man häufig mehrere Monate. Am schnellsten geht es per Anruf oder Rückruf-Bitte.
Wählen Sie, was Ihnen leichter fällt: direkt anrufen oder einen Rückruf wünschen. Beides ist kostenlos und unverbindlich. Anschließend entscheiden Sie in Ruhe, ob und wie es weitergeht.
Wir rufen werktags zurück, diskret und ohne Sie zu drängen.
Fast jeder sagt das nach dem ersten Gespräch. Schulden werden durch Abwarten nicht weniger, die Last aber immer schwerer. Rufen Sie an, dann müssen Sie sie nicht mehr allein tragen.
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