In diesem Fall kann eine Entschuldung nach § 304 InsO (Insolvenzordnung) für Sie eine sinnvolle Lösung sein. Eine Entschuldung kann bedeuten, dass Ihnen ein Großteil Ihrer Schulden erlassen wird und Sie somit die Möglichkeit haben, finanziell wieder Fuß zu fassen. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass eine Entschuldung ein komplexer Prozess ist und in der Regel die Unterstützung einer professionellen Schuldnerberatung erfordert.

Im Rahmen einer Entschuldung wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, in dem ein Insolvenzverwalter Ihre Schulden prüft und gegebenenfalls mit den Gläubigern verhandelt. Wenn das Verfahren erfolgreich abgeschlossen wird, werden Ihnen die verbleibenden Schulden erlassen, und Sie können mit einem frischen Start in die Zukunft blicken. Ein Insolvenzverfahren hat jedoch auch seine Tücken, daher sollten Sie sich im Vorfeld ausführlich informieren und sich von einer Schuldnerberatung unterstützen lassen.

Wir bei der Schuldnerberatung stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie umfassend über die Möglichkeiten einer Entschuldung. Wir helfen Ihnen, den für Sie geeigneten Weg aus der Schuldenfalle zu finden und begleiten Sie auf Ihrem Weg zu einem schuldenfreien Leben.