Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Kontoinhaber das Recht hat, sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen zu lassen, um seine finanzielle Situation in schwierigen Zeiten zu schützen. Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto ist ein wichtiger Schritt, um das Konto gegenüber Gläubigern zu schützen und den Kontoinhaber vor unerwünschten finanziellen Belastungen zu bewahren.
Unsere Schuldnerberatung unterstützt Sie dabei, die notwendige Bescheinigung gemäß § 850 k ZPO zu erhalten. Bei der Umwandlung in ein P-Konto wird Ihre Bank lediglich den aktuellen Sockelbetrag von 1.500,00 € berücksichtigen. Sollten Ihrerseits Unterhaltspflichten bestehen, Sie Kindergeld oder andere unpfändbare Bezüge auf Ihr Bankkonto erhalten, hilft Ihnen diese Bescheinigung, den für Sie verfügbaren Betrag auf dem P-Konto zu erhöhen.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Pfändungsfreibeträge ab dem 01.07.2023 wieder erhöht wurden. Wenn Sie bereits ein P-Konto haben, empfehlen wir Ihnen, Ihre P-Konto-Bescheinigung bei uns aktualisieren zu lassen, um von den erhöhten Freibeträgen zu profitieren. Wir sind jederzeit für Sie da, um Sie in allen Fragen rund um das Thema P-Konto und Pfändungsschutz zu beraten und Ihnen bei der Bewältigung Ihrer finanziellen Probleme zu helfen.
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