Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Kontoinhaber das Recht hat, sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen zu lassen, um seine finanzielle Situation in schwierigen Zeiten zu schützen. Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto ist ein wichtiger Schritt, um das Konto gegenüber Gläubigern zu schützen und den Kontoinhaber vor unerwünschten finanziellen Belastungen zu bewahren.

Unsere Schuldnerberatung unterstützt Sie dabei, die notwendige Bescheinigung gemäß § 850 k ZPO zu erhalten, um Ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Diese Bescheinigung bestätigt, dass Sie eine Person in finanziellen Schwierigkeiten sind und daher das Recht haben, Ihr Konto als Pfändungsschutzkonto zu führen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Pfändungsfreibeträge ab dem 01.07.2023 wieder erhöht wurden. Wenn Sie bereits ein P-Konto haben, empfehlen wir Ihnen, Ihre P-Konto-Bescheinigung bei uns aktualisieren zu lassen, um von den erhöhten Freibeträgen zu profitieren. Wir sind jederzeit für Sie da, um Sie in allen Fragen rund um das Thema P-Konto und Pfändungsschutz zu beraten und Ihnen bei der Bewältigung Ihrer finanziellen Probleme zu helfen.