So läuft die Schuldnerberatung ab: ruhig, in Ihrem Tempo.
Hier sehen Sie jeden Schritt, Ihre Aufgaben und unsere Unterstützung. Wir übernehmen das meiste. Nichts geschieht ohne Ihr Wissen.
Termine meist in derselben Woche Vertraulich

Sie brauchen nichts vorzubereiten
Der erste Anruf ist oft die größte Hürde. Sie kommen so, wie Sie sind, auch ohne Überblick. Wir ermitteln im Gespräch, wo Sie stehen.
- Kein Urteil, keine Belehrung.Wir bewerten nicht, sondern hören zu und erklären. Überschuldung trifft Menschen quer durch alle Berufe und Schichten.
- Sie müssen nichts vorbereiten.Bringen Sie mit, was Sie haben, möglichst sortierte Unterlagen, damit Sie das Maximum aus dem Termin für sich herausholen. Den Rest sortieren wir gemeinsam, in Ruhe.
- Das Tempo geben Sie vor.Ob und wie es nach dem ersten Gespräch weitergehen soll, entscheiden Sie ohne Zeitdruck. Es wird nichts an Ihnen vorbei entschieden.
Bei einer laufenden Kontopfändung zählt jeder Tag. Mit einem P-Konto sichern Sie sofort Ihr Existenzminimum. Wir erklären Ihnen die Schritte am Telefon, bevor Sie sich durch den ganzen Ablauf lesen.
Vier Schritte bis zur Schuldenfreiheit
Zu jedem Schritt sehen Sie, was Sie selbst erledigen, was wir für Sie übernehmen und wie viel Zeit er ungefähr braucht. Wir beginnen keinen Schritt, den Sie nicht vorher verstanden haben.
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Überblick verschaffen: Wo stehen Sie?
Im Ersttermin schaffen wir einen Überblick. Danach wissen Sie, bei wem Sie wie viel Schulden haben.
1 Termin (etwa 60 Minuten)Was Sie tunSie melden sich telefonisch und machen einen Termin aus. Bringen Sie zum Gespräch nach Möglichkeit sortierte Unterlagen mit, dann holen Sie für sich das Meiste aus dem Termin heraus.
Was wir tunWir hören Ihnen zu, schreiben bei Bedarf sämtliche Gläubiger an und stellen Ihre Gesamtverschuldung fest. Im Anschluss schlagen wir Ihnen den Weg vor, der zu Ihrer Situation am besten passt.
Was Sie zum ersten Termin mitbringen müssen
- Mahnungen, Briefe von Inkassobüros und Post von Gerichten oder Gerichtsvollziehern
- Verträge beziehungsweise Bescheide zu Krediten, Ratenzahlungen und Rückständen
- einen aktuellen Nachweis über Ihr Einkommen (Lohn, Rente, Bürgergeld) sowie Ihre Kontoauszüge
- einen Ausweis
Es ist nicht alles griffbereit? Kommen Sie trotzdem. Was noch fehlt, besorgen wir gemeinsam nach und nach.
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Einigung mit den Gläubigern versuchen
Zuerst prüfen wir eine außergerichtliche Einigung. So lässt sich eine Insolvenz manchmal vermeiden. Die Korrespondenz führen wir.
einige Wochen bis MonateWas Sie tunFast nichts. Neue Post reichen Sie an uns weiter, und ganz am Schluss entscheiden Sie nur noch, welchem Vorschlag Sie Ihre Zustimmung geben. Um Anrufe und Briefe der Gläubiger kümmern wir uns für Sie.
Was wir tunMit sämtlichen Gläubigern verhandeln wir über Ratenpläne, Vergleiche und oft auch einen Teilerlass. Kommt die Einigung zustande, haben Sie es ohne Insolvenz geschafft.
Sie sind unsicher, ob bei Ihnen eine Einigung reicht? Fragen Sie uns kurz am Telefon. -
Wenn nötig: Antrag auf Privatinsolvenz
Scheitert die Einigung, kann die Privatinsolvenz den Neuanfang ordnen. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor.
wir bereiten alles vor, Sie unterschreibenWas Sie tunSie gehen die Unterlagen zusammen mit uns durch und unterschreiben den gemeinsam vorbereiteten Antrag. Vor Gericht müssen Sie nichts im Alleingang vertreten.
Was wir tunWir bescheinigen den gescheiterten Einigungsversuch nach § 305 InsO, füllen den Antrag mit Ihnen aus. Mit seiner Erstellung endet unsere Tätigkeit. Ab Verfahrenseröffnung endet die Inkasso-Post.
Mehr zum Verfahren lesen Sie auf der Seite Privatinsolvenz Braunschweig. -
Drei Jahre durchstehen, danach schuldenfrei
Bis zur Restschuldbefreiung erfüllen Sie einige Pflichten. Nach meist 3 Jahren erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung (§ 287 InsO).
in der Regel 3 Jahre, danach: RestschuldbefreiungWas Sie tunAuf Sie kommen überschaubare Pflichten zu: einer Arbeit nachgehen oder sich um eine bemühen, den pfändbaren Anteil des Einkommens abführen und melden, wenn sich Adresse oder Job ändern.
Was wir tunIn dieser Phase sind wir nicht mehr beteiligt, unsere Tätigkeit endet mit dem Insolvenzantrag. Die Restschuldbefreiung erteilt am Ende das Gericht. Seit 2023 löscht die SCHUFA den Eintrag bereits 6 Monate später.
Wie der Neustart danach aussieht, lesen Sie unter Restschuldbefreiung.
Im Erstgespräch finden wir heraus, an welchem Schritt Sie gerade stehen. Vorab müssen Sie sich auf nichts festlegen.
Termin buchenVon uns erfährt niemand etwas
Viele haben Angst, dass Arbeitgeber, Familie oder Nachbarn davon erfahren. Diese Sorge nehmen wir Ihnen: Für uns gilt die Schweigepflicht.
Niemand erfährt von uns etwas über Ihre Beratung: nicht Ihr Arbeitgeber, nicht Ihre Nachbarn, nicht Ihre Familie.
Sie zögern noch? Ihre erste Anfrage ist auch anonym möglich. Ihren Namen benötigen wir erst dann, wenn Sie sich für die Beratung entschieden haben.
Wir nutzen Ihre Angaben ausschließlich für Ihre Beratung, vertraulich und ohne Weitergabe an Dritte (Art. 13 DSGVO).
3 Jahremeist bis zur Restschuldbefreiung (§ 287 InsO)
Meist sind Sie nach 3 Jahren schuldenfrei
Anfangs mögen die vier Schritte lang erscheinen. Am Ende steht Ihr Neustart, mit geschütztem Existenzminimum und einer SCHUFA, die bereits 6 Monate später wieder sauber ist.
Einen bestimmten Ausgang können wir Ihnen nicht zusagen, jeder Fall liegt anders. Was wir aber zusagen können: Auf diesem Weg sind Sie nicht auf sich allein gestellt.
Termin buchenBereit für den ersten Schritt?
Greifen Sie zum Telefon oder lassen Sie sich zurückrufen. Das Gespräch bleibt vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts.
Rückruf anfordern
Sie hören werktags von uns, diskret und ohne jedes Drängen.
„Ich hätte viel früher anrufen sollen.“
Diesen Satz bekommen wir fast täglich zu hören. Sie wissen jetzt, wie der Ablauf aussieht und dass wir den größten Teil übernehmen. Nur der erste Anruf fehlt noch, danach müssen Sie das nicht mehr allein tragen.
Termin buchen Oder lieber zurückrufen lassen? Zum Rückruf-Formular