Restschuldbefreiung: in der Regel nach 3 Jahren schuldenfrei
Eine Privatinsolvenz endet mit einem Schlussstrich: Das Gericht spricht die Restschuldbefreiung aus, die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Seit der Reform 2020 ist das in der Regel bereits nach 3 Jahren der Fall (§ 287 InsO).
Drei Jahre wirken zunächst lang, wenn alles noch vor einem liegt. Doch der Weg ist geregelt und überschaubar, das Ziel ist klar, und Sie müssen ihn nicht allein gehen.
Vertraulich Gemeinnützig

Restschuldbefreiung: der Schlussstrich unter Ihre Schulden
Das eigentliche Ziel jeder Privatinsolvenz ist die Restschuldbefreiung. Mit ihr sind erfasste Insolvenzforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Was aus dem pfändbaren Teil Ihres Einkommens während der Verfahrenszeit möglich war, haben Sie geleistet. Für die erfassten Insolvenzforderungen entfällt grundsätzlich die Durchsetzbarkeit. Neue Schulden sind nicht erfasst. Ausnahmen nach § 302 InsO sind insbesondere Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahltem gesetzlichen Unterhalt und Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 AO, wenn sie mit diesem Rechtsgrund angemeldet wurden. Auch Geldstrafen und zinslose Darlehen für Verfahrenskosten bleiben ausgenommen.
Eines vorweg: Ein Wunder verspricht Ihnen hier niemand. Sie durchlaufen ein gesetzlich geregeltes Verfahren mit festen Regeln, das in der Regel zum Ziel führt, sofern Sie ehrlich mitwirken.
In einem Satz
Eine überschaubare Zeit durchhalten, danach sind erfasste Insolvenzforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Der Weg dorthin sieht so aus:
- 3 Jahre Regeldauer. Seit der Reform 2020 wird die Restschuldbefreiung vom Gericht in der Regel 3 Jahre nach der Eröffnung des Verfahrens erteilt (§ 287 InsO).
- Ihr Existenzminimum ist geschützt. Nach der Pfändungstabelle bleibt monatliches Arbeitseinkommen ohne Unterhaltspflichten bis 1.589,99 Euro unpfändbar. Der automatische Grundfreibetrag auf dem P-Konto beträgt 1.590 Euro (Stand 1. Juli 2026).
- SCHUFA-Eintrag verschwindet schnell. Seit 2023 wird die Restschuldbefreiung bereits 6 Monate nach der Erteilung aus der SCHUFA entfernt.
Ob dieser Weg für Sie der richtige ist, besprechen wir im Erstgespräch.
Termin buchenDer Weg bis zur Restschuldbefreiung
Die Wohlverhaltensphase bezeichnet hier die Zeit nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist. Die reguläre Dreijahresfrist beginnt bereits mit der Eröffnung des Verfahrens. In beiden Abschnitten bestehen Pflichten, deren Einzelheiten sich unterscheiden.
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Das Verfahren wird eröffnet
Tag 0Kommt mit den Gläubigern keine außergerichtliche Einigung zustande, erstellen wir mit Ihnen den Verbraucherinsolvenzantrag. Unsere Tätigkeit endet mit dessen Erstellung. Sobald das Verfahren eröffnet ist, läuft die Frist. Für Insolvenzgläubiger gelten im eröffneten Verfahren die gesetzlichen Vollstreckungsbeschränkungen. Neue Forderungen sind gesondert zu prüfen.
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Verfahren und anschließende Wohlverhaltensphase
in der Regel 3 JahreIhre Pflichten in dieser Zeit sind überschaubar: Sie gehen einer Arbeit nach oder bemühen sich ernsthaft um eine, führen den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder ab und melden Änderungen. Das, was Sie zum Leben brauchen, behalten Sie.
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Das Gericht prüft und entscheidet
am Ende der 3 JahreSind Ihre Pflichten erfüllt, sieht sich das Gericht den Verlauf an und spricht die Restschuldbefreiung aus. Die erfassten Insolvenzforderungen sind Ihnen gegenüber grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Bei ehrlicher Mitwirkung wird sie in der Regel zuverlässig erteilt.
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Restschuldbefreiung und SCHUFA
6 Monate danachDie erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Seit 2023 wird der Eintrag zur Restschuldbefreiung bereits 6 Monate nach der Erteilung aus der SCHUFA gelöscht, statt wie früher erst nach 3 Jahren. Andere Einträge können bestehen bleiben; eine bestimmte Bonität ist nicht garantiert.
Ein kurzes Gespräch genügt, und wir sagen Ihnen ehrlich, was bei Ihnen als Nächstes ansteht. Das Erstgespräch bleibt vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts.
Termin buchenWas Sie in den 3 Jahren tun müssen
Diese Pflichten halten sich in Grenzen und lassen sich von den meisten Menschen gut erfüllen. Entscheidend ist im Kern, dass Sie ehrlich mitwirken.
Im eröffneten Insolvenzverfahren fällt eine erworbene Erbschaft grundsätzlich vollständig in die Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist ist grundsätzlich die Hälfte ihres Wertes an den Treuhänder herauszugeben (§ 295 InsO). Welche Folgen das bei der Vorbereitung Ihres Antrags hat, erläutern wir Ihnen. Unsere Tätigkeit endet mit der Erstellung des Verbraucherinsolvenzantrags.
Nach sechs Monaten wird der Eintrag zur Restschuldbefreiung gelöscht
Jahrelang war es so: Der SCHUFA-Eintrag bremste auch nach der Restschuldbefreiung noch lange. Seit 2023 ist das anders. Die Löschung des Eintrags erfolgt bereits 6 Monate nach der Erteilung.
Der Weg zurück in ein normales finanzielles Leben wird dadurch spürbar kürzer. So sieht der Zeitstrahl im Einzelnen aus:
Die Restschuldbefreiung wird vom Gericht ausgesprochen. Die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar.
In der Auskunft steht der Eintrag noch. Für diese Zeit empfehlen wir einen ruhigen, geplanten Start.
Der Eintrag wird entfernt. In der SCHUFA-Auskunft taucht die Restschuldbefreiung nicht mehr auf, andere Einträge und die Prüfung durch Vertragspartner bleiben jedoch maßgeblich.
Wie sieht der Neustart bei Ihnen konkret aus? Wir gehen ihn gemeinsam mit Ihnen durch.
Termin buchenWas Ihnen nach der Restschuldbefreiung wieder offensteht
Mit gelöschtem SCHUFA-Eintrag ist vieles wieder machbar. Damit der Neustart auch trägt, raten wir zu einem langsamen Beginn mit Plan.
In den ersten Monaten gibt es ein paar Punkte, auf die Sie achten sollten, damit der Neustart gelingt. Wir zeigen sie Ihnen.
Termin buchenFragen zur Restschuldbefreiung
Fehlt Ihre Frage? Greifen Sie zum Telefon, wir geben Ihnen direkt eine Antwort.
Ab wann gilt man nach der Insolvenz als schuldenfrei?
In der Regel nach 3 Jahren. Grundlage ist § 287 InsO: Seit der Reform 2020 spricht das Gericht die Restschuldbefreiung regulär 3 Jahre nach der Verfahrenseröffnung aus. Die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar; gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. Wie es im Einzelnen abläuft, hängt von Ihrem Fall ab.
Was ist die Wohlverhaltensphase?
Die Wohlverhaltensphase bezeichnet hier die Zeit nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist. Die reguläre Dreijahresfrist beginnt bereits mit der Eröffnung des Verfahrens. In beiden Abschnitten bestehen Pflichten, deren Einzelheiten sich unterscheiden. Im eröffneten Insolvenzverfahren fällt eine erworbene Erbschaft grundsätzlich vollständig in die Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist ist grundsätzlich die Hälfte ihres Wertes an den Treuhänder herauszugeben (§ 295 InsO).
Werden wirklich alle Schulden erlassen?
Die erfassten Insolvenzforderungen sind Ihnen gegenüber grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar (§ 301 InsO). Sie verschwinden rechtlich nicht. Neue Schulden sind nicht erfasst. Ausnahmen nach § 302 InsO sind insbesondere Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahltem gesetzlichen Unterhalt und Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 AO, wenn sie mit diesem Rechtsgrund angemeldet wurden. Auch Geldstrafen und zinslose Darlehen für Verfahrenskosten bleiben ausgenommen.
Wann verschwindet die Restschuldbefreiung aus der SCHUFA?
Seit 2023 löscht die SCHUFA den Eintrag zur Restschuldbefreiung bereits 6 Monate nach deren Erteilung, früher waren es 3 Jahre. Das macht den Weg zurück in ein normales finanzielles Leben deutlich kürzer.
Welche Möglichkeiten stehen Ihnen nach der Restschuldbefreiung wieder offen?
Sobald der SCHUFA-Eintrag gelöscht ist, steht vieles wieder offen: eine neue Wohnung etwa, ein normales Girokonto ohne Pfändungsschutz, später auch wieder Verträge und Kredite. Unser Rat ist ein langsamer Start mit Plan. Im Gespräch erklären wir Ihnen, welche Punkte in den ersten Monaten wichtig sind.
Kann es mit der Restschuldbefreiung noch schiefgehen?
Ja. Die gesetzlichen Versagungsgründe reichen über grobe Pflichtverletzungen hinaus. Dazu gehören etwa bestimmte Insolvenzstraftaten, falsche Angaben oder schuldhafte Verletzungen der Erwerbs- und anderer Obliegenheiten (§§ 290, 295, 296 InsO). Welche Voraussetzungen und Antragsfristen gelten, hängt vom jeweiligen Grund ab.
Machen Sie heute den ersten Schritt
Rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen. Das Gespräch ist vertraulich und bindet Sie an nichts. Über die weiteren Schritte entscheiden Sie anschließend in aller Ruhe.
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Werktags melden wir uns bei Ihnen, diskret und ohne zu drängen.
„In der Regel sind es 3 Jahre bis zum Neuanfang.“
Die Restschuldbefreiung folgt gesetzlichen Regeln. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung; unsere Tätigkeit endet mit der Erstellung des Verbraucherinsolvenzantrags.
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