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Der Hoffnungsanker

Restschuldbefreiung: in der Regel nach 3 Jahren schuldenfrei

Eine Privatinsolvenz endet mit einem Schlussstrich: Das Gericht spricht die Restschuldbefreiung aus, die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Seit der Reform 2020 ist das in der Regel bereits nach 3 Jahren der Fall (§ 287 InsO).

Drei Jahre wirken zunächst lang, wenn alles noch vor einem liegt. Doch der Weg ist geregelt und überschaubar, das Ziel ist klar, und Sie müssen ihn nicht allein gehen.

Vertraulich Gemeinnützig

Symbolbild: Person tritt von hinten durch eine offene Tür ins sanfte Licht
Gemeinnützig, § 305 InsO anerkannt
Jahre bis zur Restschuldbefreiungin der Regel, gesetzlich geregelt nach § 287 InsO
Symbolbild, mit KI erstellt
Was bedeutet das?

Restschuldbefreiung: der Schlussstrich unter Ihre Schulden

Das eigentliche Ziel jeder Privatinsolvenz ist die Restschuldbefreiung. Mit ihr sind erfasste Insolvenzforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Was aus dem pfändbaren Teil Ihres Einkommens während der Verfahrenszeit möglich war, haben Sie geleistet. Für die erfassten Insolvenzforderungen entfällt grundsätzlich die Durchsetzbarkeit. Neue Schulden sind nicht erfasst. Ausnahmen nach § 302 InsO sind insbesondere Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahltem gesetzlichen Unterhalt und Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 AO, wenn sie mit diesem Rechtsgrund angemeldet wurden. Auch Geldstrafen und zinslose Darlehen für Verfahrenskosten bleiben ausgenommen.

Eines vorweg: Ein Wunder verspricht Ihnen hier niemand. Sie durchlaufen ein gesetzlich geregeltes Verfahren mit festen Regeln, das in der Regel zum Ziel führt, sofern Sie ehrlich mitwirken.

In einem Satz

Eine überschaubare Zeit durchhalten, danach sind erfasste Insolvenzforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Der Weg dorthin sieht so aus:

  • 3 Jahre Regeldauer. Seit der Reform 2020 wird die Restschuldbefreiung vom Gericht in der Regel 3 Jahre nach der Eröffnung des Verfahrens erteilt (§ 287 InsO).
  • Ihr Existenzminimum ist geschützt. Nach der Pfändungstabelle bleibt monatliches Arbeitseinkommen ohne Unterhaltspflichten bis 1.589,99 Euro unpfändbar. Der automatische Grundfreibetrag auf dem P-Konto beträgt 1.590 Euro (Stand 1. Juli 2026).
  • SCHUFA-Eintrag verschwindet schnell. Seit 2023 wird die Restschuldbefreiung bereits 6 Monate nach der Erteilung aus der SCHUFA entfernt.

Ob dieser Weg für Sie der richtige ist, besprechen wir im Erstgespräch.

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So läuft es ab

Der Weg bis zur Restschuldbefreiung

Die Wohlverhaltensphase bezeichnet hier die Zeit nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist. Die reguläre Dreijahresfrist beginnt bereits mit der Eröffnung des Verfahrens. In beiden Abschnitten bestehen Pflichten, deren Einzelheiten sich unterscheiden.

  1. Das Verfahren wird eröffnet

    Tag 0

    Kommt mit den Gläubigern keine außergerichtliche Einigung zustande, erstellen wir mit Ihnen den Verbraucherinsolvenzantrag. Unsere Tätigkeit endet mit dessen Erstellung. Sobald das Verfahren eröffnet ist, läuft die Frist. Für Insolvenzgläubiger gelten im eröffneten Verfahren die gesetzlichen Vollstreckungsbeschränkungen. Neue Forderungen sind gesondert zu prüfen.

  2. Verfahren und anschließende Wohlverhaltensphase

    in der Regel 3 Jahre

    Ihre Pflichten in dieser Zeit sind überschaubar: Sie gehen einer Arbeit nach oder bemühen sich ernsthaft um eine, führen den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder ab und melden Änderungen. Das, was Sie zum Leben brauchen, behalten Sie.

  3. Das Gericht prüft und entscheidet

    am Ende der 3 Jahre

    Sind Ihre Pflichten erfüllt, sieht sich das Gericht den Verlauf an und spricht die Restschuldbefreiung aus. Die erfassten Insolvenzforderungen sind Ihnen gegenüber grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Bei ehrlicher Mitwirkung wird sie in der Regel zuverlässig erteilt.

  4. Restschuldbefreiung und SCHUFA

    6 Monate danach

    Die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Seit 2023 wird der Eintrag zur Restschuldbefreiung bereits 6 Monate nach der Erteilung aus der SCHUFA gelöscht, statt wie früher erst nach 3 Jahren. Andere Einträge können bestehen bleiben; eine bestimmte Bonität ist nicht garantiert.

Ein kurzes Gespräch genügt, und wir sagen Ihnen ehrlich, was bei Ihnen als Nächstes ansteht. Das Erstgespräch bleibt vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts.

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Pflichten bis zur Restschuldbefreiung

Was Sie in den 3 Jahren tun müssen

Diese Pflichten halten sich in Grenzen und lassen sich von den meisten Menschen gut erfüllen. Entscheidend ist im Kern, dass Sie ehrlich mitwirken.

Arbeiten oder sich bemühen Sie üben eine zumutbare Tätigkeit aus oder können ernsthafte Bemühungen um eine Stelle nachweisen. Niemand verlangt dabei Unmögliches.
Pfändbaren Anteil abführen Die Pfändungstabelle bestimmt den pfändbaren Anteil Ihres Arbeitseinkommens. Ohne Unterhaltspflichten bleibt monatliches Arbeitseinkommen bis 1.589,99 Euro unpfändbar (Stand 1. Juli 2026).
Änderungen melden Einen Umzug oder eine neue Arbeitsstelle teilen Sie mit. So bleibt das Verfahren geordnet und Rückfragen werden vermieden.
Ehrlich bleiben Verschweigen Sie keine Einnahmen und machen Sie keine unrichtigen Angaben. Wer transparent mitarbeitet, erreicht das Ziel verlässlich.

Im eröffneten Insolvenzverfahren fällt eine erworbene Erbschaft grundsätzlich vollständig in die Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist ist grundsätzlich die Hälfte ihres Wertes an den Treuhänder herauszugeben (§ 295 InsO). Welche Folgen das bei der Vorbereitung Ihres Antrags hat, erläutern wir Ihnen. Unsere Tätigkeit endet mit der Erstellung des Verbraucherinsolvenzantrags.

Die SCHUFA danach

Nach sechs Monaten wird der Eintrag zur Restschuldbefreiung gelöscht

Jahrelang war es so: Der SCHUFA-Eintrag bremste auch nach der Restschuldbefreiung noch lange. Seit 2023 ist das anders. Die Löschung des Eintrags erfolgt bereits 6 Monate nach der Erteilung.

Der Weg zurück in ein normales finanzielles Leben wird dadurch spürbar kürzer. So sieht der Zeitstrahl im Einzelnen aus:

Tag 0 · Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung wird vom Gericht ausgesprochen. Die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar.

Erste Monate

In der Auskunft steht der Eintrag noch. Für diese Zeit empfehlen wir einen ruhigen, geplanten Start.

Nach 6 Monaten

Der Eintrag wird entfernt. In der SCHUFA-Auskunft taucht die Restschuldbefreiung nicht mehr auf, andere Einträge und die Prüfung durch Vertragspartner bleiben jedoch maßgeblich.

Wie sieht der Neustart bei Ihnen konkret aus? Wir gehen ihn gemeinsam mit Ihnen durch.

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Der Neuanfang

Was Ihnen nach der Restschuldbefreiung wieder offensteht

Mit gelöschtem SCHUFA-Eintrag ist vieles wieder machbar. Damit der Neustart auch trägt, raten wir zu einem langsamen Beginn mit Plan.

Wohnung Eine neue Wohnung zu finden fällt wieder leichter, denn in der Auskunft taucht die Restschuldbefreiung nicht mehr auf.
Normales Konto Anstelle des Pfändungsschutzkontos können Sie wieder ein normales Girokonto führen, häufig auch mit Karte.
Verträge Nach und nach lassen sich wieder Verträge abschließen, zum Beispiel Mobilfunk oder Strom ohne Vorkasse. Das Vertrauen wächst dabei Stück für Stück.
Luft zum Atmen Wegen erfasster Insolvenzforderungen kann nach der Restschuldbefreiung grundsätzlich nicht mehr gegen Sie vorgegangen werden. Neue Schulden und gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

In den ersten Monaten gibt es ein paar Punkte, auf die Sie achten sollten, damit der Neustart gelingt. Wir zeigen sie Ihnen.

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Häufige Fragen

Fragen zur Restschuldbefreiung

Fehlt Ihre Frage? Greifen Sie zum Telefon, wir geben Ihnen direkt eine Antwort.

Ab wann gilt man nach der Insolvenz als schuldenfrei?

In der Regel nach 3 Jahren. Grundlage ist § 287 InsO: Seit der Reform 2020 spricht das Gericht die Restschuldbefreiung regulär 3 Jahre nach der Verfahrenseröffnung aus. Die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar; gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. Wie es im Einzelnen abläuft, hängt von Ihrem Fall ab.

Was ist die Wohlverhaltensphase?

Die Wohlverhaltensphase bezeichnet hier die Zeit nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist. Die reguläre Dreijahresfrist beginnt bereits mit der Eröffnung des Verfahrens. In beiden Abschnitten bestehen Pflichten, deren Einzelheiten sich unterscheiden. Im eröffneten Insolvenzverfahren fällt eine erworbene Erbschaft grundsätzlich vollständig in die Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist ist grundsätzlich die Hälfte ihres Wertes an den Treuhänder herauszugeben (§ 295 InsO).

Werden wirklich alle Schulden erlassen?

Die erfassten Insolvenzforderungen sind Ihnen gegenüber grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar (§ 301 InsO). Sie verschwinden rechtlich nicht. Neue Schulden sind nicht erfasst. Ausnahmen nach § 302 InsO sind insbesondere Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahltem gesetzlichen Unterhalt und Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 AO, wenn sie mit diesem Rechtsgrund angemeldet wurden. Auch Geldstrafen und zinslose Darlehen für Verfahrenskosten bleiben ausgenommen.

Wann verschwindet die Restschuldbefreiung aus der SCHUFA?

Seit 2023 löscht die SCHUFA den Eintrag zur Restschuldbefreiung bereits 6 Monate nach deren Erteilung, früher waren es 3 Jahre. Das macht den Weg zurück in ein normales finanzielles Leben deutlich kürzer.

Welche Möglichkeiten stehen Ihnen nach der Restschuldbefreiung wieder offen?

Sobald der SCHUFA-Eintrag gelöscht ist, steht vieles wieder offen: eine neue Wohnung etwa, ein normales Girokonto ohne Pfändungsschutz, später auch wieder Verträge und Kredite. Unser Rat ist ein langsamer Start mit Plan. Im Gespräch erklären wir Ihnen, welche Punkte in den ersten Monaten wichtig sind.

Kann es mit der Restschuldbefreiung noch schiefgehen?

Ja. Die gesetzlichen Versagungsgründe reichen über grobe Pflichtverletzungen hinaus. Dazu gehören etwa bestimmte Insolvenzstraftaten, falsche Angaben oder schuldhafte Verletzungen der Erwerbs- und anderer Obliegenheiten (§§ 290, 295, 296 InsO). Welche Voraussetzungen und Antragsfristen gelten, hängt vom jeweiligen Grund ab.

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„In der Regel sind es 3 Jahre bis zum Neuanfang.“

Die Restschuldbefreiung folgt gesetzlichen Regeln. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung; unsere Tätigkeit endet mit der Erstellung des Verbraucherinsolvenzantrags.

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