Beratungsstelle für Braunschweig und Umgebung 0531 38721788
INSO BraunschweigSchuldnerberatung
Ratgeber · Kontopfändung

Das P-Konto: Ihr Konto vor Pfändung schützen

Nach einer Kontopfändung ist das Geld oft komplett blockiert, selbst für Miete und Lebensmittel bleibt nichts verfügbar. Das P-Konto sorgt dafür, dass es nicht so weit kommt. Geschützt bleiben 1.590 Euro im Monat, und auf Ihren Antrag hin muss Ihre Bank das Konto umstellen. Wie das abläuft, lesen Sie hier in Ruhe Schritt für Schritt.

Vertraulich

Symbolbild: Person hält ruhig eine unmarkierte Bankkarte am Küchentisch, Gesicht im Halbprofil
Symbolbild, mit KI erstellt
Konto schon gepfändet? Dann zählt jeder Tag.

Ist Ihr Konto noch kein P-Konto, sollten Sie die Umstellung möglichst noch heute anstoßen. Rufen Sie einfach an, dann gehen wir alle Schritte zusammen durch. Eine Warteliste gibt es nicht, Sie haben sofort einen Berater am Telefon.

Termin buchen

Was ist ein P-Konto?

Die Abkürzung P-Konto steht für Pfändungsschutzkonto. Dahinter steckt kein Sonderkonto und auch kein Konto bei einer anderen Bank, sondern Ihr gewohntes Girokonto, ergänzt um einen zusätzlichen Schutz.

Bei einem gepfändeten Konto zahlt die Bank nichts mehr aus. Überweisungen werden nicht mehr ausgeführt, die Karte lässt sich nicht mehr einsetzen. Mit dem P-Konto wird diese Sperre für einen festen Betrag aufgehoben: Ihr Existenzminimum bleibt frei, damit Sie Miete, Strom und Lebensmittel bezahlen können. Was oberhalb des Freibetrags eingeht, fließt an die Gläubiger.

Das Wichtigste in einem Satz

Ein P-Konto sichert Ihnen jeden Monat einen Grundfreibetrag von 1.590 Euro, selbst wenn Ihr Konto gepfändet ist.

Dahinter steht ein gesetzlicher Gedanke: Auch wer Schulden hat, soll weiterhin leben können. Eine Pfändung soll niemanden mittellos zurücklassen. Auf das P-Konto haben Sie nach § 850k der Zivilprozessordnung einen Rechtsanspruch, und anbieten muss es jede Bank in Deutschland.

Wichtig: Führen dürfen Sie zu jeder Zeit nur ein einziges P-Konto. Mehrere P-Konten nebeneinander sind unzulässig, dazu erfolgt ein Vermerk bei der SCHUFA.

Wer ein P-Konto braucht

Sobald eine Pfändung im Raum steht oder bereits läuft, ist ein P-Konto sinnvoll. Abwarten, bis das Geld verschwunden ist, müssen Sie nicht. Auch eine vorsorgliche Umstellung ist möglich, der Schutz wirkt dann in dem Moment, in dem eine Pfändung eintrifft.

  • Die Pfändung Ihres Kontos ist bereits erfolgt, und Ihr Geld ist für Sie blockiert.
  • Ihnen liegt eine Pfändungsankündigung vor, etwa vom Finanzamt oder von einem Inkasso-Unternehmen.
  • Bei Ihnen stehen Schulden offen, und Sie gehen davon aus, dass eine Pfändung folgt.
  • Sie beziehen Lohn, Rente oder Sozialleistungen und möchten sichergehen, dass dieses Geld geschützt ist.

Gehen Lohn und Sozialleistungen auf einem P-Konto ein, sind sie dort bereits geschützt. Genau darin liegt der Zweck der Umstellung.

1.590 Euro monatlich: der Grundfreibetrag

Als Grundfreibetrag bezeichnet man die Summe, die auf dem P-Konto Monat für Monat geschützt ist. In regelmäßigen Abständen wird er an die Preisentwicklung angeglichen.

~ 1.590 €geschützt pro Monat (Stand 1. Juli 2026)

So hoch ist der Grundfreibetrag für eine Person. Sobald Ihr Konto als P-Konto geführt wird, gilt er automatisch. Bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Leistungen kann der Schutz mit entsprechendem Nachweis höher ausfallen. Ein höherer Betrag muss der Bank durch eine geeignete Bescheinigung nachgewiesen oder vom zuständigen Gericht festgesetzt werden. Für Nachzahlungen gelten eigene Regeln (§§ 902 bis 906 ZPO).

Wann mehr geschützt ist

Versorgen Sie andere Menschen oder beziehen Sie bestimmte Leistungen, steigt der Grundfreibetrag. Nötig ist dafür eine Bescheinigung, die Sie Ihrer Bank vorlegen. Unter anderem in diesen Fällen fällt der Schutz höher aus:

  • Unterhaltspflichten für Kinder oder den Ehepartner, mit jeder weiteren Person steigt der Freibetrag.
  • Kindergeld, das Ihrem Konto gutgeschrieben wird, bleibt zusätzlich geschützt.
  • Bestimmte Sozialleistungen und Pflegegeld lassen den geschützten Betrag steigen.
  • Einmalige Nachzahlungen, etwa eine Sozialleistung für mehrere Monate, können gesondert freigestellt werden.

Als anerkannte Schuldnerberatungsstelle dürfen wir Ihnen die passende Bescheinigung ausstellen. Im Gespräch rechnen wir zusammen aus, welche Freibeträge für Ihren Fall gelten.

Seit 1. Juli 2026 beträgt der Grundfreibetrag auf dem P-Konto 1.590 Euro im Monat. Grundlage ist der monatliche Pfändungsfreibetrag von 1.587,40 Euro, den das Gesetz für das P-Konto auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufrundet (§ 899 ZPO). Der Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Bei Unterhaltsforderungen und bestimmten anderen Forderungen kann das Gericht einen niedrigeren geschützten Betrag festsetzen (§ 906 ZPO).

So stellen Sie auf ein P-Konto um

Die Umstellung fällt leichter, als viele vermuten. Weder ein neues Konto noch ein Gerichtstermin ist dafür nötig. Es braucht nur drei Schritte.

  1. Antrag bei Ihrer Bank stellen

    Teilen Sie Ihrer Bank mit, dass Ihr bestehendes Girokonto ein P-Konto werden soll. Möglich ist das schriftlich, häufig auch am Schalter oder im Online-Banking. Darauf besteht ein gesetzlicher Anspruch, ablehnen darf die Bank den Antrag nicht.

  2. Vier Geschäftstage warten

    Ist das Guthaben bereits gepfändet, muss die Bank das Konto ab Beginn des vierten auf Ihren Antrag folgenden Geschäftstages als P-Konto führen (§ 850k ZPO). Von da an greift automatisch der Grundfreibetrag von 1.590 Euro. Kontonummer und Karte bleiben dieselben, nur der Schutzstatus ändert sich. Für den Schutz bereits gepfändeten Guthabens muss das Konto vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank in ein P-Konto umgewandelt sein (§ 899 ZPO).

  3. Wenn Ihnen mehr zusteht: die Bescheinigung einreichen

    Bei Kindern, Unterhaltspflichten oder bestimmten Leistungen legen Sie Ihrer Bank eine Bescheinigung über den höheren Freibetrag vor. Als anerkannte Beratungsstelle stellen wir Ihnen diese Bescheinigung kostenlos aus. Den Schutz passt die Bank dann entsprechend nach oben an.

Sie wissen nicht genau, wie Sie es der Bank formulieren sollen? Wir gehen den Antrag gemeinsam mit Ihnen durch.

Häufige Fehler, die Geld kosten

Richtig genutzt, bietet ein P-Konto verlässlichen Schutz. Die folgenden Stolperfallen kommen in unserer Beratung am häufigsten vor.

Freibetrag verfallen lassen Geschütztes Guthaben, das Sie in einem Monat nicht ausgeben, bleibt noch drei weitere Kalendermonate geschützt. Was Sie bis dahin nicht verbraucht haben, kann danach an die Gläubiger gehen.
Bescheinigung vergessen Ohne Nachweis gilt nur der Grundfreibetrag für eine Person. Wer Kinder oder Unterhaltspflichten hat und keine Bescheinigung vorlegt, verschenkt jeden Monat geschütztes Geld.
Zu spät umstellen Erst nach der Pfändung umzustellen kann teuer werden, weil bis zur Umstellung schon Beträge abgeflossen sind. Stellen Sie das Konto um, sobald eine Pfändung droht.
Zwei Konten parallel Erlaubt ist nur ein P-Konto pro Person. Ein weiteres gewöhnliches Konto ist nicht generell verboten, hat aber keinen P-Konto-Schutz. Ein Gemeinschaftskonto kann nicht unmittelbar als P-Konto geführt werden. Bei Pfändung können Sie innerhalb eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank Ihren Guthabenanteil auf ein Einzelkonto übertragen lassen und dessen Führung als P-Konto verlangen (§ 850l ZPO).

Wirkt das auf Sie kompliziert, ist das kein Grund zur Sorge. Genau dafür gibt es uns. Wir kontrollieren, ob Ihr Freibetrag korrekt berechnet wurde, und holen verschenktes Geld zurück, wo das möglich ist.

Wir helfen Ihnen in Braunschweig

Oft ist das P-Konto der erste und dringendste Schritt. Die Schulden selbst löst es aber nicht, es sichert lediglich Ihr Existenzminimum, während wir zusammen nach einem Weg aus den Schulden suchen.

Wir begleiten Sie als gemeinnützige Beratungsstelle: Die Bescheinigung für höhere Freibeträge stellen wir aus, wir erklären Ihnen jeden einzelnen Schritt und klären, wie es nach der Pfändung weitergeht, von der Einigung mit den Gläubigern bis, falls nötig, zur Privatinsolvenz. Das erste Gespräch kostet nichts, bleibt vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht oder ein geringes Einkommen hat, zahlt bei uns für das gesamte außergerichtliche Verfahren nichts.

Häufige Fragen

Fragen rund ums P-Konto

Ihre Frage fehlt in der Liste? Rufen Sie uns an, wir klären sie direkt am Telefon.

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist ein normales Girokonto, das um einen Pfändungsschutz ergänzt wurde. Ein gesetzlicher Grundfreibetrag von 1.590 Euro im Monat bleibt darauf auch bei laufender Pfändung erhalten und steht Ihnen für Miete, Strom und Lebensmittel bereit. Mehr als ein P-Konto darf niemand führen.

Welcher Betrag ist auf dem P-Konto geschützt?

Der Grundfreibetrag beläuft sich auf 1.590 Euro im Monat (Stand 1. Juli 2026). Der geschützte Betrag steigt, wenn Sie Kindern oder dem Ehepartner gegenüber unterhaltspflichtig sind oder Kindergeld, Sozialleistungen oder Pflegegeld beziehen. Nötig ist dafür eine Bescheinigung, die wir für Sie ausstellen können.

Wie stelle ich mein Konto auf ein P-Konto um?

Beantragen Sie bei Ihrer Bank, dass Ihr bestehendes Girokonto zum P-Konto wird. Ist das Guthaben bereits gepfändet, muss die Bank das Konto ab Beginn des vierten auf den Antrag folgenden Geschäftstages als P-Konto führen (§ 850k ZPO). Für Gemeinschaftskonten ist zunächst die Übertragung Ihres Anteils auf ein Einzelkonto erforderlich (§ 850l ZPO). Für den Schutz bereits gepfändeten Guthabens muss das Konto vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank in ein P-Konto umgewandelt sein (§ 899 ZPO).

Ist ein P-Konto teurer als ein normales Konto?

Nein. Für ein P-Konto darf eine Bank kein höheres Entgelt berechnen als für ein vergleichbares Girokonto ohne Pfändungsschutz. Aufschläge allein für den Pfändungsschutz sind nicht erlaubt.

Welcher Fehler passiert beim P-Konto am häufigsten?

Am häufigsten wird übersehen, dass sich geschütztes Guthaben nicht beliebig ansparen lässt. Was Sie in einem Monat nicht ausgeben, bleibt drei weitere Kalendermonate geschützt, was danach noch übrig ist, kann gepfändet werden. Ebenfalls oft vergessen wird die Bescheinigung für höhere Freibeträge.

Kontakt

Wir sichern Ihr Konto mit Ihnen

Greifen Sie zum Hörer oder bestellen Sie einen Rückruf. Das Gespräch bleibt vertraulich und unverbindlich.

Termine vor Ort in Braunschweig nach Vereinbarung, außerdem telefonisch oder per Video. Abendtermine auf Anfrage.

Rückruf anfordern

Sie hören werktags von uns, diskret und ohne jedes Drängen.

Ihre Angaben verwenden wir allein für den Rückruf, vertraulich und ohne sie an Dritte weiterzugeben (Art. 13 DSGVO). Näheres finden Sie in der Datenschutzerklärung.

„Ich hätte viel früher anrufen sollen.“

Diesen Satz hören wir fast jeden Tag. Gerade beim P-Konto kommt es auf jeden Tag an, denn einmal abgeflossenes Geld lässt sich oft nicht mehr zurückholen. Schon ein Anruf reicht, und Sie stehen damit nicht mehr allein da.

Termin buchen Oder lieber zurückrufen lassen? Zum Rückruf-Formular
Termin buchen Rückruf