Was die meisten zuerst wissen wollen
Hier haben wir ehrliche Antworten auf die Fragen zusammengestellt, die uns am häufigsten erreichen: Kosten, Dauer, P-Konto, SCHUFA, Wohnung und Auto. Verständlich formuliert, ohne juristische Fachsprache. Ihre Frage ist nicht dabei?
Erstgespräch Vertraulich

Die meisten Menschen, die sich an uns wenden, tragen dieselben Fragen mit sich herum. Sie zu stellen, bevor man den nächsten Schritt geht, ist vernünftig. Finden Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage, greifen Sie zum Telefon. Das erste Gespräch bleibt vertraulich.
Klare Antworten, kein Kleingedrucktes
Tippen Sie eine Frage an, um die zugehörige Antwort aufzuklappen. Ihre Frage fehlt? Rufen Sie uns an, wir klären sie sofort.
Kosten und Dauer
Was kostet die Schuldnerberatung in Braunschweig?
Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder geringem Einkommen ist auch die weitere Beratung kostenfrei. Alle anderen Kosten klären wir vorab.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Bis zur Restschuldbefreiung dauert es in der Regel 3 Jahre (§ 287 InsO). Zuvor versuchen wir eine außergerichtliche Einigung. Gelingt sie, ist der Weg kürzer.
Konto, Pfändung und SCHUFA
Was genau ist ein P-Konto und wie sichert es mein Geld ab?
Ein P-Konto schützt monatlich 1.590 Euro vor Pfändung (Stand 1. Juli 2026), bei Unterhaltspflichten mit entsprechendem Nachweis mehr. Die Bank muss Ihr Girokonto auf Antrag kostenlos umwandeln.
Mein Konto ist gepfändet. Was kann ich sofort tun?
Lassen Sie Ihr Girokonto sofort in ein P-Konto umwandeln. So sind 1.590 Euro im Monat geschützt, bei Unterhaltspflichten mit entsprechendem Nachweis mehr. Wir helfen bei der Bescheinigung.
Was passiert mit meinem SCHUFA-Eintrag?
Während des Verfahrens bleibt der Eintrag bestehen. Seit 2023 löscht die SCHUFA ihn 6 Monate nach der Restschuldbefreiung. Früher waren es 3 Jahre.
Wohnung, Auto und Verfahren
Sind meine Wohnung oder mein Auto in Gefahr?
Die Wohnung ist nicht automatisch gefährdet, solange Sie die Miete zahlen. Ein nötiges Auto mit überschaubarem Wert dürfen Sie meist behalten. Ihren Fall prüfen wir im Erstgespräch.
Ist die Beratung wirklich vertraulich?
Ja, wir unterliegen der Schweigepflicht. Die erste Anfrage kann anonym bleiben. Nur die Privatinsolvenz selbst wird gesetzlich im Insolvenzregister veröffentlicht.
Wer hinter der Beratung steht und weshalb wir nichts verkaufen
Muss es immer eine Insolvenz sein?
Nein. Zuerst versuchen wir eine außergerichtliche Einigung, etwa mit Ratenplan, Vergleich oder Stundung. Erst wenn das scheitert, prüfen wir die Privatinsolvenz.
Was Sie als Erstes tun können, wenn Sie keinen Ausweg mehr sehen
Der erste Termin und der Kontakt
Welche Unterlagen brauche ich für den ersten Termin?
Bringen Sie Mahnungen, Inkasso-Post, Kreditverträge, Kontoauszüge und Einkommensnachweise möglichst sortiert mit. Fehlende Unterlagen halten Sie nicht vom Termin ab.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Oft ist ein Termin noch in derselben Woche möglich. Nennen Sie eine Kontopfändung oder einen nahen Gerichtstermin gleich beim Anruf. Kontakt geht auch per WhatsApp oder Rückruf-Formular.
Wie erreiche ich Sie, wenn ich im Moment nicht anrufen kann oder möchte?
Schreiben Sie uns per WhatsApp oder nutzen Sie das Rückruf-Formular. Vorname und Telefonnummer genügen. Wir melden uns werktags diskret zurück.
Unterstützt die Beratung auch bei Schulden gegenüber Finanzamt, Jobcenter oder beim Unterhalt?
Ja. Wir prüfen auch Schulden bei Finanzamt, Jobcenter und Krankenkasse sowie Bußgelder, Mietschulden und Unterhalt. Dabei klären wir, welche Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst sind.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann fragen Sie uns
Melden Sie sich telefonisch oder lassen Sie sich zurückrufen. Das Gespräch bleibt vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts.
Rückruf anfordern
Sie hören werktags von uns, diskret und ohne Druck.
„Ich hätte viel früher fragen sollen.“
Diesen Satz bekommen wir fast täglich zu hören. Fragen kostet nichts, verändert aber häufig alles. Greifen Sie zum Telefon, danach tragen Sie das nicht mehr allein.
Termin buchen Oder lieber zurückrufen lassen? Zum Rückruf-Formular