Beratungsstelle für Braunschweig und Umgebung 0531 38721788
INSO BraunschweigSchuldnerberatung
Häufige Fragen

Was die meisten zuerst wissen wollen

Hier haben wir ehrliche Antworten auf die Fragen zusammengestellt, die uns am häufigsten erreichen: Kosten, Dauer, P-Konto, SCHUFA, Wohnung und Auto. Verständlich formuliert, ohne juristische Fachsprache. Ihre Frage ist nicht dabei?

Erstgespräch Vertraulich

Symbolbild: Zwei Personen im Gespräch über Eck, eine hört aufmerksam zu, offene Körperhaltung, Gesichter im Halbprofil
Symbolbild, mit KI erstellt
Sie müssen sich für keine dieser Fragen schämen.

Die meisten Menschen, die sich an uns wenden, tragen dieselben Fragen mit sich herum. Sie zu stellen, bevor man den nächsten Schritt geht, ist vernünftig. Finden Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage, greifen Sie zum Telefon. Das erste Gespräch bleibt vertraulich.

Antworten

Klare Antworten, kein Kleingedrucktes

Tippen Sie eine Frage an, um die zugehörige Antwort aufzuklappen. Ihre Frage fehlt? Rufen Sie uns an, wir klären sie sofort.

Kosten und Dauer

Was kostet die Schuldnerberatung in Braunschweig?

Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder geringem Einkommen ist auch die weitere Beratung kostenfrei. Alle anderen Kosten klären wir vorab.

Klären Sie es mit uns: 0531 38721788

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Bis zur Restschuldbefreiung dauert es in der Regel 3 Jahre (§ 287 InsO). Zuvor versuchen wir eine außergerichtliche Einigung. Gelingt sie, ist der Weg kürzer.

So läuft der Weg Schritt für Schritt ab

Konto, Pfändung und SCHUFA

Was genau ist ein P-Konto und wie sichert es mein Geld ab?

Ein P-Konto schützt monatlich 1.590 Euro vor Pfändung (Stand 1. Juli 2026), bei Unterhaltspflichten mit entsprechendem Nachweis mehr. Die Bank muss Ihr Girokonto auf Antrag kostenlos umwandeln.

Mehr zum P-Konto und den Freibeträgen

Mein Konto ist gepfändet. Was kann ich sofort tun?

Lassen Sie Ihr Girokonto sofort in ein P-Konto umwandeln. So sind 1.590 Euro im Monat geschützt, bei Unterhaltspflichten mit entsprechendem Nachweis mehr. Wir helfen bei der Bescheinigung.

Soforthilfe am Telefon: 0531 38721788

Was passiert mit meinem SCHUFA-Eintrag?

Während des Verfahrens bleibt der Eintrag bestehen. Seit 2023 löscht die SCHUFA ihn 6 Monate nach der Restschuldbefreiung. Früher waren es 3 Jahre.

Mehr über die Restschuldbefreiung und den Neustart erfahren

Wohnung, Auto und Verfahren

Sind meine Wohnung oder mein Auto in Gefahr?

Die Wohnung ist nicht automatisch gefährdet, solange Sie die Miete zahlen. Ein nötiges Auto mit überschaubarem Wert dürfen Sie meist behalten. Ihren Fall prüfen wir im Erstgespräch.

Was Sie in der Privatinsolvenz behalten

Ist die Beratung wirklich vertraulich?

Ja, wir unterliegen der Schweigepflicht. Die erste Anfrage kann anonym bleiben. Nur die Privatinsolvenz selbst wird gesetzlich im Insolvenzregister veröffentlicht.

Wer hinter der Beratung steht und weshalb wir nichts verkaufen

Muss es immer eine Insolvenz sein?

Nein. Zuerst versuchen wir eine außergerichtliche Einigung, etwa mit Ratenplan, Vergleich oder Stundung. Erst wenn das scheitert, prüfen wir die Privatinsolvenz.

Was Sie als Erstes tun können, wenn Sie keinen Ausweg mehr sehen

Der erste Termin und der Kontakt

Welche Unterlagen brauche ich für den ersten Termin?

Bringen Sie Mahnungen, Inkasso-Post, Kreditverträge, Kontoauszüge und Einkommensnachweise möglichst sortiert mit. Fehlende Unterlagen halten Sie nicht vom Termin ab.

Was im ersten Termin passiert

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Oft ist ein Termin noch in derselben Woche möglich. Nennen Sie eine Kontopfändung oder einen nahen Gerichtstermin gleich beim Anruf. Kontakt geht auch per WhatsApp oder Rückruf-Formular.

Sofort mit einem Berater sprechen: 0531 38721788

Wie erreiche ich Sie, wenn ich im Moment nicht anrufen kann oder möchte?

Schreiben Sie uns per WhatsApp oder nutzen Sie das Rückruf-Formular. Vorname und Telefonnummer genügen. Wir melden uns werktags diskret zurück.

Per WhatsApp schreiben statt anrufen

Unterstützt die Beratung auch bei Schulden gegenüber Finanzamt, Jobcenter oder beim Unterhalt?

Ja. Wir prüfen auch Schulden bei Finanzamt, Jobcenter und Krankenkasse sowie Bußgelder, Mietschulden und Unterhalt. Dabei klären wir, welche Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst sind.

Pfändung und besondere Forderungen genauer erklärt

Kontakt

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann fragen Sie uns

Melden Sie sich telefonisch oder lassen Sie sich zurückrufen. Das Gespräch bleibt vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts.

Termine vor Ort in Braunschweig nach Vereinbarung, außerdem telefonisch oder per Video. Abendtermine auf Anfrage.

Rückruf anfordern

Sie hören werktags von uns, diskret und ohne Druck.

Ihre Angaben verwenden wir nur für den Rückruf, behandeln sie vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter (Art. 13 DSGVO). Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

„Ich hätte viel früher fragen sollen.“

Diesen Satz bekommen wir fast täglich zu hören. Fragen kostet nichts, verändert aber häufig alles. Greifen Sie zum Telefon, danach tragen Sie das nicht mehr allein.

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